Unsere Genehmigungen

Sicher. Zertifiziert. Zuverlässig. – Ihr starker Partner für Gefahrstoffe
Wenn es um die Lagerung oder den Umschlag von Gefahrstoffen und Gefahrgütern geht, zählt vor allem eines: Vertrauen in maximale Sicherheit. Als zertifizierter Störfallbetrieb nach 12. BImSchV bieten wir Ihnen genau das – und noch viel mehr.
Höchste Sicherheitsstandards
Unsere Anlagen erfüllen die strengen Anforderungen der europäischen Seveso-III-Richtlinie sowie der deutschen Störfallverordnung. Ein umfassendes Sicherheitsmanagementsystem, regelmäßige Prüfungen und qualifiziertes Fachpersonal garantieren Ihnen eine durchgängig sichere Lagerung – auch bei besonders sensiblen Gefahrstoffen.
Behördlich geprüft – mehrfach zertifiziert
Als anerkannter Störfallbetrieb sind wir regelmäßig überwacht und zertifiziert. Für Sie bedeutet das: maximale Rechtssicherheit und Transparenz bei jedem Schritt. Wir übernehmen die Verantwortung – von der Anlieferung bis zur Übergabe.
Effiziente Prozesse, reibungslose Logistik
Wir kennen die Anforderungen der Gefahrgutlogistik. Unsere Infrastruktur ist optimal auf den sicheren Umschlag gefährlicher Güter ausgelegt – mit modernster Technik, klaren Abläufen und reaktionsschneller Steuerung.
Ihre Verantwortung – in besten Händen
Sie möchten gefährliche Stoffe transportieren oder einlagern, ohne Kompromisse bei Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit? Dann sind Sie bei uns richtig. Als erfahrener Störfallbetrieb stehen wir für Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Sicherheit, auf die Sie bauen können. Vertrauen, das sich auszahlt.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen – wir entwickeln die passende Lösung für Ihre Gefahrgutlogistik.
Innovative BImSchV-Lösungen für Industrie und Handel
Als traditionsreiches und familiengeführtes Unternehmen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Logistiklösungen für Industrie und Handel, wobei unser besonderer Schwerpunkt auf der sicheren Lagerung und dem Transport von Gefahrstoffen liegt.
Bei der Lagerung und dem Transport von Gefahrgütern kommt die BImSchV zum Einsatz, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsvorschriften und Lager-Genehmigungen eingehalten werden. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an den Umgang mit gefährlichen Stoffen und trägt dazu bei, Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Durch ihre Anwendung gewährleisten wir, dass alle gesetzlichen Standards erfüllt werden und die Gefahrgutlogistik unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt.
Was regelt das BImSchG?
Bei der Lagerung und dem Transport von Gefahrgütern kommt die BImSchV zum Einsatz, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsvorschriften und Lager-Genehmigungen eingehalten werden. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an den Umgang mit gefährlichen Stoffen und trägt dazu bei, Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Durch ihre Anwendung gewährleisten wir, dass alle gesetzlichen Standards erfüllt werden und die Gefahrgutlogistik unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dient dem Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen. Es definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anlagen, die potenziell schädliche Emissionen verursachen können, wie etwa Industrieanlagen oder Kraftwerke, und stellt sicher, dass die Umweltqualität und die Gesundheit der Bevölkerung gewahrt bleiben.
Das Gesetz fördert den Einsatz umweltfreundlicher Technologien und sorgt durch die Beteiligung der Öffentlichkeit für Transparenz in den Genehmigungsverfahren. Eine Genehmigung nach dem BImSchG ist erforderlich für Anlagen, die Emissionen verursachen können, wie Chemiefabriken oder größere landwirtschaftliche Betriebe. In diesem Rahmen prüfen die zuständigen Behörden die potenziellen Umweltauswirkungen.
Was sind Gefahrstoff-Lagerklassen?
Die fachgerechte Lagerung von Gefahrstoffen erfolgt nach einem System spezifischer Lagerklassen (TRGS 510). Diese Klassen kategorisieren Stoffe und Produkte nach ihrem Gefahrenpotenzial, um eine sichere Handhabung und vorschriftsmäßige Lagerung zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die korrekte Einordnung ist die Grundvoraussetzung, um Risiken für Mensch und Umwelt auszuschließen.
Um Ihnen eine erste Orientierung zu bieten, haben wir eine Darstellung der Warengruppen erstellt. Diese Übersicht hilft Ihnen zu prüfen, ob ein Produkt potenziell unter eine der Gefahrstoff-Lagerklassen fällt. Da es nicht unwahrscheinlich ist, dass Ihre Ware aufgrund ihrer Zusammensetzung in verschiedene Klassen eingeordnet werden kann, ist eine pauschale Zuordnung oft nicht ausreichend. An dieser Stelle bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Consultings unsere persönliche Beratung an, um Ihr Anliegen individuell zu klären.
Warnhinweis zur Klassifizierung
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Waren – ein klassisches Beispiel sind Reinigungsmittel – gleichzeitig Merkmale mehrerer Gefahrstoff-Lagerklassen aufweisen können. Sie dürfen daher nicht pauschal mit herkömmlichen Produkten derselben Warengruppe verglichen werden. Um Fehlklassifizierungen und die damit verbundenen Risiken zu vermeiden, ist eine fachkundige Prüfung unerlässlich. Zögern Sie daher nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen – wir unterstützen Sie kompetent bei der richtigen Klassifizierung und der sicheren Lagerung gemäß gültiger Genehmigungen.
Klasse 2.A – Gase

Acetylen

Propangas

Stickstoff
Klasse 2.B – Aerosolpackungen

Haarspray

Deodorants

Insektensprays
Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe

Farben

Lacke

Parfümerieprodukte
Klasse 4.1B – Entzündbare feste oder desensibilisierte explosive Stoffe

Celluloid

Streichhölzer

Feuerwerkskörper
Klasse 5.2 – Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe

Desinfektionsmittel

Reinigungsmittel

Wasserstoffperoxid
Klasse 6.1B – Nichtbrennbare akut toxische Stoffe

Lösemittel

Frostschutzmittel

Pestizide
Klasse 8.A – Brennbare ätzende Stoffe

Starke Reinigungsmittel

Abflussreiniger

Entkalker
Klasse 8.B – Nichtbrennbare ätzende Stoffe

Agrarprodukte

Chemische Industrieprodukte

Säuren
Klasse 10 – Brennbare Flüssigkeiten

Schmieröle

Kühlmittel

Weichmacher
Klasse 11 – Brennbare Feststoffe

Holzkohle

Textilien

Kunststoffe
Klasse 12 – Nichtbrennbare Flüssigkeiten

Wasser

Glykole

Nicht brennbare Chemikalien
Klasse 13 – Nichtbrennbare Feststoffe

Sand

Kies

Metalle
Kurz zusammengefasst:
Klasse 2.A umfasst Gase wie Propangas, während Klasse 2.B Aerosole wie Haarspray und Deodorants beinhaltet. Entzündbare Flüssigkeiten, wie etwa Farben und Lacke, fallen unter Klasse 3. In Klasse 4.1B sind entzündbare feste Stoffe und explosive Materialien wie Celluloid und Streichölzer eingeordnet. Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe gehören zur Klasse 5.2, die häufig in Desinfektionsmitteln vorkommen.
Akut toxische Substanzen werden in Klasse 6.1B erfasst, während brennbare ätzende Stoffe in Klasse 8.A gelistet sind – dazu gehören Reinigungsmittel wie Abflussreiniger. Nichtbrennbare ätzende Stoffe finden sich in Klasse 8.B. Weitere Klassen umfassen brennbare Flüssigkeiten (10), brennbare Feststoffe (11) sowie nichtbrennbare Flüssigkeiten (12), die oft zusammengefasst dargestellt werden, um eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.
Zusätzlich werden Wassergefährdungsklassen (WGK 1-3) berücksichtigt, um den sicheren Umgang mit diesen Stoffen weiter zu präzisieren.
Diese strukturierte Kategorisierung ist entscheidend, um den sicheren Umgang mit potenziell gefährlichen Substanzen zu gewährleisten und sowohl Mensch als auch Umwelt zu schützen.
Gefahrstoff-Lagerklassen & BImSchV: Vorschriften sicher umsetzen
Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert strenge gesetzliche Vorgaben und durchdachte Prozesse in der Lagerung und Logistik. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich regelmäßig über die aktuellen Gesetze und Sicherheitsstandards zu informieren und die Mitarbeiter kontinuierlich zu schulen. Vorschriften wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die europäischen REACH– und CLP-Verordnungen legen klare Anforderungen fest, um Sicherheit zu gewährleisten:
Kennzeichnung und Dokumentation: Jedes Gefahrstoffprodukt muss ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthalten, das Risiken und Notfallmaßnahmen beschreibt. Klare und deutliche Warnsymbole sind unerlässlich.
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- Lagerung: Die Lagerräume müssen stabil und sicher sein, mit einer ausreichenden Temperaturkontrolle. Entzündbare Stoffe sollten separat gelagert werden, und Auffangsysteme sind erforderlich, um Leckagen zu verhindern.
- Umgang und Transport: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sind notwendig, um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht. Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
- Notfallmaßnahmen: Es müssen detaillierte Notfallpläne entwickelt und regelmäßig geübt werden. Die Notfallausrüstung sollte stets griffbereit und funktionstüchtig sein.
- Überwachung und Kontrolle: Regelmäßige Inspektionen der Arbeitsbereiche sowie die Überwachung der Luftqualität sind notwendig, um die Sicherheitsstandards jederzeit sicherzustellen.
- Entsorgung von Gefahrstoffen: Die Entsorgung muss gemäß den geltenden Vorschriften erfolgen, wobei die Verpackung und Kennzeichnung der Gefahrstoffe eine zentrale Rolle spielen.
Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen gewährleistet nicht nur die Sicherheit für Mitarbeiter und der Umwelt, sondern auch den Schutz aller Einrichtungen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die Lagerung von Gefahrstoffen und den Transport Ihrer Gefahrgüter sicher und effizient zu gestalten!
